Sicherheit

Sicherheit bei Pyrotechnik mit Pyromotion aus der Ramsau im Zillertal

Bei Pyromotion halten wir sämtliche Gesetze, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pyrotechnik erlassen wurden, exakt ein. Wir informieren Sie gerne zu wichtigen Vorschriften rund um den Einsatz von pyrotechnischen Produkten. Für Ihre Fragen zu unseren Produkten und deren Handhabung sind wir gerne persönlich da.

Verkauf von Feuerwerkskörpern verschiedener Klassen

Je nach Gefahrenpotenzial dürfen Feuerwerkskörper verschiedener Klassen nur an Personen ab einem gewissen Alter abgegeben werden:

 

·       F1 Artikel ab 12 Jahren

·       F2 Artikel ab 16 Jahren

·       F3 und F4 nur für Pyrotechniker

Bitte schicken Sie daher nicht Ihre Kinder allein zum Einkauf, denn diese Altersgrenzen müssen wir strikt einhalten.

Information zu Schweizer Krachern

Seit 2013 dürfen die so genannten „Piraten“ nicht mehr verkauft werden. Das Zünden von eigenen Beständen war nur bis zum 4. Juli 2017 gestattet.

Aktuell ist der Besitz von Schweizer Krachern strafbar.

Sie haben Fragen?

Für Ihre Fragen zu unseren pyrotechnischen Produkten und gesetzlichen Regelungen sind wir gerne da. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.

+43 5282 22667 E-Mail